Brief vom 17. Februar 1763, von Sulzer, J. G. an Bodmer, J. J.

Datum: 17. Februar 1763

W. den 17 Febr.

Mein theürer Freünd.

Der Friede ist würklich geschloßen und allem Ansehen nach ist der König heüte oder gestern in Berlin eingetroffen. Man hat in den ersten Tagen nach der Unterzeichnung noch ein Geheimniß daraus gemacht. Ich kann mich aber auf einen Brief verlaßen, welcher den 2 Febr. den Tag der Unterzeichnung geschrieben ist. Er ist von der Hand, von welcher ich Ihnen einen Brief habe lesen laßen. Doch hat man mir verboten den Urheber der Zeitung zunennen. Warum man noch etwas geheimes daraus mache, und warum der Hof in Magdeburg den 3 Febr. noch gar nichts davon gewußt habe, kann ich nicht sagen.

Auch mein Haus ist verkauft. Aber an einen Freünd, für den ich es, wenn er gewolt hätte, würde gebaut haben, und ich werde eben so ungehindert darin wohnen können, als bis dahin, da es noch mein war.

Meine Abreise wird zwahr durch die erhaltene Briefe nicht beschleüniget. Doch wird es nicht mehr lange währen. Sagen Sie den Hrn. die mit reisen wollen, daß Sie ihr möglichstes thun bald reise fertig zu seyn. Ich muß vor dem 1 Aprill unumgänglich in Berlin seyn.

Adieu.
Sulzer.

Überlieferung

H: ZB, Sign.: Nachlass Ms Bodmer 5a. – A: ZB, Ms Bodmer 13a.

Anschrift

Herrn Profeßor Bodmer in Zürich

Einschluss und mit gleicher Sendung

Brief Sulzers an Hans Caspar Hirzel, Winterthur, 17. Februar 1763 (ZB, FA Hirzel 237.97). In dem Schreiben geht es um einen Fall von »Anzauberey«, »Zaubercuren« und Aberglauben in der Bevölkerung.

Vermerke und Zusätze

Siegelreste. – Blatt an Siegelstelle abgerissen.

Stellenkommentar

Der Friede ist würklich geschloßen
Der Friede von Hubertusburg.
einen Brief
Friedrich II. schrieb am 2. Februar 1763 aus Leipzig an seinen Bruder Heinrich einen kurzen Brief, in welchem er ihm den Friedensschluss verkündete.
an einen Freünd
Zwei spätere Kaufverträge vom 2. Februar 1764 und vom 6. Mai 1764 weisen Julius August Friedrich Freiherr von der Horst, Finanzrat und Präsident der Kriegs- und Domänenkammer, als Käufer aus. Von der Horst war ab 1766 Minister unter Friedrich II., mit dem ihn ein vertrautes Verhältnis verband. Die Kaufsumme betrug dem Vertrag zufolge »Fünfzehn Tausend und fünfhundert Thaler in altem Friedrichd'or das Stück zu fünf Reichsthaler gerechnet.« (SWB, Ms Sch 57–42).

Bearbeitung

Transkription: Jana Kittelmann und Baptiste Baumann
Kommentar: Jana Kittelmann und Baptiste Baumann